Informationen

Ärztliche Verordnung

Wenn bei Ihnen oder Ihrem Kind eine Sprach-, Sprech- oder Stimmstörung zu vermuten ist, ist Ihr erster Ansprechpartner der Arzt.

Der untersuchende Arzt kann die medizinische Notwendigkeit einer logopädischen Heilbehandlung feststellen und eine Heilmittelverordnung für Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen ausstellen.

 

Dauer einer Behandlung

Die Dauer einer Behandlungssitzung beträgt in der Regel 45 Minuten.

Die Gesamtdauer  einer Behandlung ist abhängig von der Störungsart und der Ausprägung der Störung. Sie ist außerdem von einigen Faktoren abhängig von

  • Motivation / Mitarbeit / Regelmäßigkeit der Termine
  • Frequenz der Termine
  • Häusliches Üben

Die Gesamtdauer einer Therapie ist durch die Heilmittelrichtlinien festgelegt und variiert nach Störungsbild. So beträgt die Gesamtverordnungsmenge für z.B. Stimmtherapie 20 Einheiten.

 

Kosten einer Behandlung

Die Kosten der Therapie werden für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Erwachsene müssen einen Eigenanteil von 10 Prozent sowie eine Verordnungsgebühr von 10 Euro bezahlen.

Privatversicherte benötigen ein Privatrezept. Die Übernahme der Kosten muss von der jeweiligen Versicherung abgeklärt werden.